Die Sammlung von Telekommunikationsdaten („Vorratsdatenspeicherung“) ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Minuten.

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Von Stephan Humer

Mitbegründer und -herausgeber von Magazin und Website. Und das, ohne das Label „Generation C64″ wie eine Monstranz vor sich her zu tragen. Mag es, über die Grenzen der Chips hinauszuschauen.

Ein Gedanke zu „RETRO-Lounge [57]: Vorratsdatenspeicherung gekippt“
  1. Vorratsdatenspeicherung gekippt – Ohrfeige für Gesetzgeber…

    Deutschland hielt den Atem an. Heute um 10.00 Uhr war die Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Die Vorgaben selbst kommen dabei von der EU, die eine Speicherung zu Strafverf…

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