Vor gut zwei Jahren hat Seba einen kurzen Beitrag über das 8-Bit-Tribute to Miles Davis geschrieben. Das Ganze nennt sich „Kind of Bloop“, angelehnt an das Miles-Davis-Album „Kind of Blue“ und sollte eine digitale Hommage an einen grandiosen Musiker sein. So weit, so gut.

Pluspunkt: Die Rechte zur Neuauflage der Songs in 8-Bit-Chiptunes-Manier lagen dem Macher Andy Baio vor. Maluspunkt: Die Rechte für das Cover hatte er nicht:

While Baio got the blessing of Davis‘ publisher to cover the songs, and donated any money he got from a Kickstarter fundraiser away, he didn’t even think to ask about the cover art. Deciding it was most fitting given the nature of the album, he took the original art from Kind of Blue and made it all 8-bit. Appropriate and cute!

(Quelle: kotaku.com)

Das fand der Cover-Rechteinhaber weder appropriate noch cute und ging mit rechtlichen Schritten gegen Baio vor. Da das Durchfechten eines solchen Rechtsstreits für Baio wohl mit zu vielen Risiken versehen war, einigte er sich letztlich außergerichtlich, ganz nach dem Motto: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Die Folge: 32.500 US-Dollar Kosten für Baio. Und ein Bildernutzungsverbot.

Baio hatte gar nicht vor, mit dem Projekt Geld zu verdienen. Nun, das ist ihm, auf eine recht tragische Art und Weise, ja auch gelungen.

Doch warum gab es den Ärger überhaupt? Ganz einfach: der Fotograf des Original-Miles-Davis-Fotos hatte wohl schlicht etwas gegen den groben 8-Bit-Style.

„He is a purist when it comes to his photography,“ his lawyer wrote. „With this in mind, I am certain you can understand that he felt violated to find his image of Miles Davis, one of his most well-known and highly-regarded images, had been pixellated, without his permission, and used in a number of forms including on several websites accessible around the world.“

(Quelle: Baios Website)

Purist oder Banause?

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Von Stephan Humer

Mitbegründer und -herausgeber von Magazin und Website. Und das, ohne das Label „Generation C64″ wie eine Monstranz vor sich her zu tragen. Mag es, über die Grenzen der Chips hinauszuschauen.

2 Gedanken zu „RETRO-Lounge [78]: Die teure Verpixelung von Miles Davis“
  1. Spinner. Das ist Geldmacherei. Für das „nachzeichnen“ eines Uralten (in meinen Augen nicht mal sonderlich guten) Fotos solch horrende Summen zu verlangen ist moralisch nicht vertretbar

  2. Ich war sehr irritiert ob der Tatsache, daß es in diesem Bereich (hier: Verpixelung eines bereits existierenden Fotos) keine einheitliche oder zumindest „hilfreiche“ (US-)Rechtsprechung zu geben scheint. (Selbst die Richter gehen da ja unterschiedlich vor.)

    Selbstverständlich kann man nicht immer eine exakte Grenze definieren, bei den nahezu unendlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die es nun mal gibt. Aber wenn das Risiko, eine totale Bruchlandung vor Gericht zu erleiden so groß zu sein scheint, wie hilfreich ist die Gesetzgebung denn dann?

    Für mich als juristischer Laie las sich das ein wenig so, als ob man ein Pokerspiel startet – Ende völlig offen. Wäre interessant, hier mal die Meinung von kompetenten Juristen zu hören.

    In Deutschland wurden die Bemühungen, gewisse Abmahnaktionen kostentechnisch einzudämmen ja bereits vor Jahren andiskutiert.

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