Das gegen den als Abmahn-Anwalt bekannten Günter Freiherr von Gravenreuth verhängte Urteil ist rechtskräftig. Die Revision Gravenreuths wurde verworfen.
Der bereits in den 1990er Jahren unter C64- und Amiga Homecomputer-Besitzern bekannte Anwalt versuchte mit den so genannten „Tanja-Briefen“ zum Raubkopieren zu animieren, um diese anschließend bei entsprechender Beantwortung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abzugemahnen.
Nachdem er bereits wegen Veruntreuung zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde und die Richter Gravenreuth „keine positive Legalprognose“ bescheinigen konnten, muss der Abmahn-Anwalt aufgrund zweier Straftaten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten antreten.
Der ehemals in Gravenreuths Kanzlei tätige Anwalt Berhard Syndikus wurde bereits 2007 wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu 10 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.