RETRO-Lounge [57]: Vorratsdatenspeicherung gekippt
Die Sammlung von Telekommunikationsdaten („Vorratsdatenspeicherung“) ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Minuten.
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Die Sammlung von Telekommunikationsdaten („Vorratsdatenspeicherung“) ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Minuten.